Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundsätzlich
gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Greift eine Regelung nicht, bleiben die übrigen Vertragspunkte unberührt. Für Preise und Kautionen gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
2. Stornierungen
Stornierungen müssen schriftlich bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn erfolgen. Bei Abbestellungen, die früher als 4 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
Bei Abbestellungen innerhalb von 2-4 Wochen vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises berechnet, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.
Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu bezahlen.
3. Berechtigte Fahrer
Eine Abgabe des Fahrzeugs oder der Schlüssel erfolgt an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind sowie eine gültige Fahrerlaubnis nachweisen können. Das Fahrzeug darf auch von Mitfahrern des Mieters gefahren werden, wenn sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschriften aller Fahrer des Mietfahrzeugs bekannt zu geben. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
4. Verbotene Nutzungen/Kündigungsrecht
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:
a) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
b) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
c) Zum Abschleppen und Schieben fremder Fahrzeuge
d) Zur Begehung von Zoll oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
e) Zur Weitervermietung
f) Zu Fahrerschulungen
g) Für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
h) Das eingebaute Bett darf während der Fahrt nicht benutzt werden.
Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Vermieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, die Sache in erheblich vertragswidriger Weise gebraucht. Gleiches gilt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es während der Mietzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter über die Verursachung nicht unbedeutender Schäden an der Mietsache kommt.
Überschreitet der Mieter die vereinbarte tägliche Kilometerpauschale erheblich, so hat er dies dem Vermieter sofort anzuzeigen und eine zusätzliche Kaution zu leisten. Unterlässt der Mieter die Mitteilung oder die Kautionsleistung, so hat der Vermieter ein sofortiges und fristloses Kündigungsrecht. In sämtlichen vorgenannten Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorherigen Abmahnung. Der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, hat das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters unverzüglich am Übernahmeort zurückzugeben bzw. für die Verbringung des Fahrzeugs an den Übernahmeort kostenpflichtig Sorge zu tragen. Der Vermieter behält sich das Recht vor – jederzeit und überall – das vermietete Fahrzeug in Augenschein nehmen zu können.
Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, sollte durch einen Unfall oder sonstigen Schaden eines Vormieters oder höhere Gewalt das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein.
Das im Mietvertrag festgeschriebene Auto ist nicht rechtsbindend. Der Vermieter wird stehts versuchen, das Wunschfahrzeug dem Kunden zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht aufgrund von unvorhersehbaren Dingen garantieren. Der Kunde hat kein Anrecht auf Regress.
5. Behandlung des Fahrzeugs
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Die Fahrzeugpapiere dürfen nicht im Auto aufbewahrt werden. Die Kosten für Kraftstoff und Öl gehen zu Lasten des Mieters. In allen unseren Fahrzeugen besteht ein grundsätzliches Rauchverbot. Sollten wir feststellen, dass im Fahrzeug geraucht wurde, erheben wir eine Reinigungspauschale nach Aufwand.
6. Reparaturen während der Mietzeit
Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters und nur bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist, vergl. Ziff.9 und 10. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder sind bei Weiterfahrt weitere Schäden am Fahrzeug zu befürchten, so ist stets, auch an Sonn-und Feiertagen, über die Rufnummer 0172/8847566 die Firma Tourbusse Wendt zu benachrichtigen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
7. Verhalten bei einem Unfall
Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei sowie den Vermieter unmittelbar nach einem Schadenseintritt zu verständigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des Vermieters oder der Polizei, so hat er an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, jedoch nicht mehr als 1.200,00 Euro pro Schadensfall zu entrichten.
Die Unfallmeldung ist während oder auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der Tel. Nr.0172/8847566 zu erstatten. Hat der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Schadenseintritt gemäß Ziffer 7 AGB verständigt, hat er ihm darüber hinaus den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigung und den genauen Hergang des Unfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Bei einem verschuldeten Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, höchstens jedoch 1.200,00 EUR pro Schadensfall, zu entrichten.
8. Versicherungen/Haftungen
a) Haftpflicht: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) haftpflichtversichert.
b) Kasko: Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung.
Die Eigenbeteiligung des Mieters liegt bei 1000,00 Euro pro Schadensfall, es sei denn, dass vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Schäden können vom Vermieter beim Mieter bis zu 7 Tage nach Abgabe angezeigt und Schadensersatz geltend gemacht werden.
c) Teilkasko: Bei Teilkaskoschäden Beträgt die Selbstbeteiligung 150,00 Euro pro Schadensfall.
d) Für Fahrzeuge die von einer anderen Vermietung angemietet wurden, um sie dann weiterzuvermieten, gelten immer die AGB´s der jeweiligen Vermietung. Dies gilt vor allem für die Höhe der Selbstbeteiligung. Vor einer Anmietung eines Fremdfahrzeugs werden die Mieter aber immer informiert. Sie müssen dieser Mietkonstelation auch zustimmen.
9. Haftungen des Mieters
Der Mieter haftet stets uneingeschränkt bei:
a) Durch Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.
b) Schäden infolge Alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit.
c) Schäden die bei der Benutzung zu verbotenem Zweck (Ziff.5) entstanden sind.
d) Unfallflucht gemäß § 142 StGB; durch den berechtigten Fahrer
e) Schäden, die durch das Ladegut oder unsachgemäßes Laden/Entladen enstehen.
10. Rückwärtsfahren und -rangieren
ACHTUNG !!! Rückwärtsfahren und -rangieren darf nur mit Hilfe einer 2. Person erfolgen, die sich außerhalb des Wagens aufhält. Unterlässt der Mieter dieses, so haftet er stets uneingeschränkt im Schadensfall für den Schaden am Mietfahrzeug sowie an den Fahrzegen und Gegenständen Dritter.
11. Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs
Beides erfolgt am ersten bzw. letzten im Mietvertrag vereinbarten Tag zu den Geschäftszeiten des Vermieters (Mo-Fr 9-16Uhr oder nach Vereinbarung). Die Fahrzeuge werden voll betankt, technisch i. O. und sauberen Zustand übergeben. Der Mieter / Fahrer hat das Fahrzeug in demselben Zustand bei Ende der Mietzeit abzugeben. Eventuelle Folgekosten wie Nachbetankung, Reinigung oder Müllentsorgung gehen zu Lasten des Mieters. Schäden, die nachweislich durch den Mieter verursacht wurden, können vom Vermieter beim Mieter bis zu 7 Tage nach Abgabe angezeigt und Schadenersatz geltend gemacht werden.
12. Sonderausstattungen
Der Mieter haftet während der Mietdauer in voller Höhe für die im Fahrzeug eingebauten Sonderausstattungen (TFT-Monitor, Playstation, DVD Player oder Hochbett). Diese sind pfleglich und gemäß den im Fahrzeug befindlichen Bedienungsanleitungen zu nutzen. Bei Diebstahl muss der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Einbauten in vollem Umfang bezahlen. Die Einbauten fallen nicht unter die SB bei Voll oder Teilkaskoschäden.
13. Mietpreiszahlung
Die Bezahlung des voraussichtlichen Mietpreises ist bei Abholung des Fahrzeugs in bar fällig. Sollten noch Mehrkosten anfallen, so werden diese nach Abgabe des Fahrzeuges in Rechnung gestellt.
Bei einer Mietung mit mehr als 5 Tagen werden mit Vertragsabschluss 10% des gesamten Mietbetrages fällig. Dieser Betrag ist auf das Konto der Firma Tourbusse Wendt zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Mietvertrag rechtskräftig.
14. Ordnungswidrigkeit
Der Mieter haftet im vollen Umfang, sollten er oder andere Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Ab dem 1.12.2010 erhebt die Firma Tourbussewendt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro für jeden Anhörungs-, Bußgeldbescheid oder sonstigen Bescheid, welcher durch den Vermieter bearbeitet werden muss.
15. Winter
Der Mieter kann gegen eine Gebühr von 50,-€ Schneeketten leihen.
Bei Benutzung wird der Wiederbeschaffungspreis für die Schneeketten fällig. Die Schneeketten gehen dann in Eigentum des Mieters über. Für Schäden durch Schneeketten am Fahrzeug haftet der Mieter uneingeschränkt.
Das Fahrzeug wird mit Scheibenfrostschutz bis -20° C befüllt an den Mieter übergeben, der Mieter ist dafür verantwortlich, das immer genügend Flüssigkeit mit ausreichend Frostschutz im Scheibenbehälter ist. Schäden durch nicht beachten dessen trägt der Mieter vollständig.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Dresden als vereinbart.